Checkliste Überweisung
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Überweisung von Ihrer Hausärztin/ Ihrem Hausarzt oder von Ihrem Facharzt /Ihrer Fachärztin.
Diese Punkte sollte sie beinhalten
Die Überweisung sollte folgende Punkte beinhalten:
- Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer der zu behandelnden Person
- Diagnose
- „10x 60min Ergotherapie“ bei Bedarf den Zusatz „10x Hausbesuch“
- Name der Ergotherapeutin (bei Frau Gabi Jeitschko BSc.)
Nach telefonischer Terminvereinbarung findet in meiner Praxis ein einstündiges Erstgespräch statt, in dem wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen (Anzahl, Häufigkeit und Länge der Therapieeinheiten).

ÖGK, BVAEB und SVS
ÖGK & BVAEB
Momentan ist die Bewilligungspflicht bei BVAEB und ÖGK ausgesetzt. Das heißt, Sie müssen die Verordnung nicht bewilligen lassen.
SVS
Für Versicherte der SVS gilt die Bewilligungspflicht für ergotherapeutische Leistungen. Ohne Bewilligung kann die Therapie daher nicht stattfinden. Sie können die Verordnung entweder direkt in Baden auf der SVS-Außenstelle bewilligen lassen oder online über Ihren SVS-Login einreichen.
